Beiträge
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Reisenhofer ist als Fachanwältin für Strafrecht auf die Beratung und Verteidigung in Strafsachen spezialisiert.
In einem Strafverfahren ist es sinnvoll, so schnell als möglich einen Strafverteidiger zu beauftragen, um eine sachgerechte Verteidigung aufzubauen. Je frühzeitiger ein Strafverteidiger in das Verfahren eingebunden wird, umso größer sind die Möglichkeiten, das Verfahren zu Gunsten des Beschuldigten oder Angeklagten zu gestalten.
Strafverteidigung umfasst unter anderem:
- Verteidigung ab der Einleitung des Ermittlungsverfahrens
- Verteidigung in einem Strafverfahren durch alle Instanzen
- Verteidigung in Strafbefehlsverfahren
- Verteidigung während der Strafvollstreckung und während des Vollzugs
- Betreuung von inhaftierten Mandanten sowohl während der Untersuchungshaft als auch während der Strafhaft
- Jugendstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Notwendige Verteidigung
- Kapitalstraftaten
- u.v.m.
Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin Marion Reisenhofer
Fachanwältin für Strafrecht
Notfälle im Strafrecht
Rechtsanwältin Reisenhofer steht Ihnen für Notfälle, wie Durchsuchung oder Verhaftung, auch außerhalb der Geschäftszeiten zur Verfügung. Falls sie nicht erreichbar ist, hinterlassen Sie bitte Namen und Telefonnummer sowie im Falle einer Verhaftung die zuständige Polizeibehörde bzw. den Sachbearbeiter der Polizei, so dass kurzfristig ein Rückruf erfolgen kann.
Mobil: 0170 9686327