Ordnungswidrigkeitenrecht - Verkehrsstrafrecht

Rechtsanwältin Reisenhofer berät und vertritt Sie kompetent bei Ordnungswidrigkeiten und im Verkehrsstrafrecht.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Unter einer Ordnungswidrigkeit versteht man eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln durch eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht. In minder schweren Fällen kann anstelle einer Geldbuße nur eine Verwarnung unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes oder eine mündliche Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen werden. Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgen durch eine Verwaltungsbehörde. Es gibt solche Verfahren aus den verschiedensten Rechtsgebieten.

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstöße)
  • Bußgeldverfahren im Straßenverkehrsrecht (Zulassung, Verstoß gegen die Zulassungsverordnung, Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung)
  • Verteidigung gegen verhängte Fahrverbote
  • Beratung zur Vollstreckung in EU-Bußgeldverfahren
  • Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten
  • Ordnungswidrigkeiten in einzelnen Bereichen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts u.a.
  • Ordnungswidrigkeiten nach anderen Gesetzen (AktG, SchwarzArbG, BDSG, GGBefG, Bundesjagdgesetz u.a.)
  • Beratung zum Bußgeldkatalog

Verkehrsstrafrecht

Das Verfahren im Verkehrsstrafrecht richtet sich im Gegensatz zu dem bei Ordnungswidrigkeiten nach der Strafprozessordnung. Die Verfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft; die Ahnung durch das Strafgericht. Das Strafgericht kann dabei Geldstrafen, Freiheitsstrafen und Fahrverbote verhängen. Auch kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

  • Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz
  • Sperrzeitverkürzungen bei Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Punkteabbau im Verkehrszentralregister

 
Sollte Ihr konkretes Anliegen nicht genannt sein, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin Marion Reisenhofer

Fachanwältin für Strafrecht