Kanzlei Reisenhofer
Die Kanzlei Reisenhofer wurde am 01.01.2004 von Rechtsanwältin Marion Reisenhofer als Einzelkanzlei mit den Spezialgebieten Arbeitsrecht und Strafrecht gegründet. Im Jahr 2017 wurde um das Fachgebiet des Sportrechts erweitert.
In der Kanzlei Reisenhofer stehen der Mandant und seine Anliegen stets an erster Stelle. Durch kreative und ergebnisorientierte Bearbeitung sämtlicher Mandate erhalten Sie nicht nur juristische Theorie, sondern individuelle Lösungen, die für Sie sinnvoll sind. Wir klären Sie darüber auf, wie wir Ihre Situation rechtlich bewerten bzw. inwieweit erfolgversprechend Ansprüche geltend gemacht oder abgewehrt werden können. Über sämtliche Bearbeitungsschritte halten wir Sie regelmäßig auf dem Laufenden und beantworten gerne Ihre Fragen.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Besonders für Firmenmandanten haben wir umfangreiche Beratungs- und Serviceangebote, so dass ohne großen Zeitaufwand sämtliche anfallenden juristischen Fragen kompetent und zeitnah bearbeitet werden.
Flexible Bürozeiten, unkomplizierte und kurzfristige Terminvereinbarungen sowie kurze Bearbeitungszeiten machen es Ihnen möglich, schnell juristischen Rat einzuholen.
Auch wenn Rechtsanwälte auf bestimmte Gebiete spezialisiert sind, können sie Sie auch außerhalb der Spezialisierung kompetent vertreten. Zögern Sie nicht, uns auf Ihr Anliegen anzusprechen.
Die Berufsordnung für Rechtsanwälte regelt, dass diese sich stets fortbilden müssen. In der Kanzlei Reisenhofer wird die Fortbildungspflicht sehr genau genommen. Durch regelmäßige Fortbildung und Auseinandersetzung mit den aktuellen Entwicklungen erweitern wir stetig unser fachliches Wissen. Auch die Mitarbeiterinnen im Sekretariat bilden sich kontinuierlich fort, so dass wir alle Ihnen bestmögliche Unterstützung und Beratung bieten.
Rechtsreferendare können bei uns Ausbildungsstationen absolvieren.